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   VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00 (2)   

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https://dejure.org/2000,19744
VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00 (2) (https://dejure.org/2000,19744)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 01.11.2000 - 8 G 2556/00 (2) (https://dejure.org/2000,19744)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 01. November 2000 - 8 G 2556/00 (2) (https://dejure.org/2000,19744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Fall der Ausweisung oder Abschiebungsandrohung; Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht; Bedeutung der Stand-Still-Klausel; Differenzierung zwischen Kann-Ausweisung, Regel-Ausweisung und Ist-Ausweisung; Anforderungen an den erhöhten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Darüber hinaus kann der Antragsteller besonderen Ausweisungsschutz nach Art. 14 ARB 1/80 für sich in Anspruch nehmen, mit der Folge, daß nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 10.02.2000 - C 340/97 [Nazli] -, InfAuslR 2000, 161) lediglich spezialpräventive Gründe herangezogen werden dürfen, um eine Ausweisung zu rechtfertigen.

    Dabei ist der Gefahrenbegriff zugrunde zu legen, der für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedsstaaten gilt; der in Art. 14 ARB 1/80 verwendete Begriff der öffentlichen Ordnung ist wie in Art. 39 EG (ex Art. 48 EGV) auszulegen und setzt damit voraus, daß außer der eingetretenen Störung der öffentlichen Ordnung, die bei jeder Gesetzesverletzung gegeben ist, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, Urt. vom 10.02.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Im Hinblick auf den Ausweisungszweck liegen schwerwiegende Gründe vor, wenn das öffentliche Interesse an der Haltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu den vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerG, Beschl. vom 10.01.1995 - 1 B 153/94 -, AuAS 1995, 86 (87)).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Nach Ablauf dieser drei Jahre hat der Antragsteller unmittelbar ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat, das zu seiner praktischen Wirksamkeit zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrecht voraussetzt (EuGH, Urt. vom 16.03.2000 - Rs./C - 329/97 [Ergat] -, InfAuslR 2000, 217), erlangt.
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Nach Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, der aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 11.05.2000 - Rs. C - 37/98 [Savas] -, InfAuslR 2000, 326) unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten hat, verpflichten sich die Vertragsparteien untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen.
  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Da aber Staatsangehörige der Europäischen Union nicht nur nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens ausgewiesen werden können, sondern auch auf diese Staatsangehörige die Bestimmungen der Ist- und Regelausweisung unter Berücksichtigung des Ausweisungsschutzes des § 12 AufenthG/EWG Anwendung finden (Ausländerrecht für die anwaltliche Praxis, A. 11.1 Rdnr. 60 mit weiteren Hinweisen; BVerwG, Beschl. vom 29.09.1993 - 1 B 62/93-, InfAuslR 1994, 45; VGHBW, Beschl. vom 11.10.1995 - 11 S 1391/95-, Au AS 1996, 14), kann anderes auch für türkische Staatsangehörige nicht gelten.
  • VGH Bayern, 12.07.2000 - 10 B 99.1889

    D (A), Türken, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Straftäter, Drogendelikte,

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Diese Ausweisungstatbestände stellen gegenüber der Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1965 eine Beschränkung dar, da den Ausländerbehörden bei der Anwendung der neuen Bestimmungen kein Ermessensspielraum verbleibt (so zutreffend Bayerischer VGH, Urt. vom 11.07.2000 - 10 B 99.1889 - InfAuslR 2000, 425/(427)).
  • VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00

    Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Zweck der Bestimmung des Art. 7 ARB 1/80 ist nämlich, Familienangehörige zu privilegieren, und dieser Zweck würde verfehlt, wenn ein Familienangehöriger, der schon beschäftigt war, ohne die Voraussetzungen des Art. 6 ARB 1/80 zu erfüllen, aus dem Anwendungsbereich des Art. 7 ARB 1/80 herausfiele (HessVGH, Beschl. vom 05.07.2000 - 12 TG 1554/00 -, InfAuslR 2000, 428 [429] m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Dieser rechtliche Vorteil kann beispielsweise dann ein eigenständiges und ausschlaggebendes Gewicht dadurch erlangen, daß aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die vollziehbare Ausreisepflicht im Hinblick auf die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung entfällt und in diesem Fall allein die sofort vollziehbare Ausreisepflicht aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung eingreift (Hess. VGH, Beschl. v. 20.02.1995, NVwZ-RR 1995, S. 541; a. A. OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 204 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1995 - 11 S 1391/95

    Zum Ausweisungsschutz für einen Straftäter mit EG-Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Da aber Staatsangehörige der Europäischen Union nicht nur nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens ausgewiesen werden können, sondern auch auf diese Staatsangehörige die Bestimmungen der Ist- und Regelausweisung unter Berücksichtigung des Ausweisungsschutzes des § 12 AufenthG/EWG Anwendung finden (Ausländerrecht für die anwaltliche Praxis, A. 11.1 Rdnr. 60 mit weiteren Hinweisen; BVerwG, Beschl. vom 29.09.1993 - 1 B 62/93-, InfAuslR 1994, 45; VGHBW, Beschl. vom 11.10.1995 - 11 S 1391/95-, Au AS 1996, 14), kann anderes auch für türkische Staatsangehörige nicht gelten.
  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
    Dieser rechtliche Vorteil kann beispielsweise dann ein eigenständiges und ausschlaggebendes Gewicht dadurch erlangen, daß aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die vollziehbare Ausreisepflicht im Hinblick auf die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung entfällt und in diesem Fall allein die sofort vollziehbare Ausreisepflicht aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung eingreift (Hess. VGH, Beschl. v. 20.02.1995, NVwZ-RR 1995, S. 541; a. A. OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 204 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 1. November 2000 - 8 G 2556/00(2), InfAuslR 2001, 111.
  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00

    Ausweisung türkischer Straftäter

    Zweifelhaft erscheint bereits, ob der Schutzbereich des Art. 13 ARB 1/80 eine aufenthaltsbeendende Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung überhaupt erfaßt (verneinend VG Darmstadt, Beschluss vom 1. November 2000, 8 G 2556/00, NVwZ-RR 2001, 193; wohl ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 14. März 2001, 10 S 536/01).

    Eine Privilegierung türkischer Staatsangehöriger gegenüber EU-Ausländern will gerade auch das Assoziationsrecht in Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, in dessen Anwendungsbereich auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit fällt (vgl. Art. 36 des Zusatzprotokolls), verhindern (vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 1. November 2000, 8 G 2556/00, NVwZ-RR 2001, 193).

  • VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Es erscheint fraglich, ob der bereits im Eilverfahren 8 G 2556/00 des Verwaltungsgerichts Darmstadt vertretenen Rechtsauffassung, eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 könne auch dann erworben werden, wenn ein Familiennachzug zu einem bereits eingebürgerten ehemaligen türkischen Staatsangehörigen erfolgt (siehe dort S. 8 Beschlussabdruck), gefolgt werden kann.
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